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Medizinische Versorgung in Alten- und Pflegeheimen künftig komplett umsatzsteuerfrei
| Künftig sollen - nach einer Initiative des Landes NRW - ärztliche Leistungen, die über die eigentliche Heilbehandlung hinausgehen und im Rahmen eines Strukturvertrags erfolgen, von der Umsatzsteuer befreit sein (Pressemitteilung des FinMin NRW vom 17.7.15 ). |
Bislang ist es so, dass nur Heilbehandlung von der Umsatzsteuer befreit ist. Leistungen, die nicht zu einer konkreten Heilbehandlung führen wie Visiten, Rufbereitschaft oder die Koordinierung des ärztlichen Therapieplans werden separat mit dem jeweiligen Pflegeheim abgerechnet und sind umsatzsteuerpflichtig.
Die Neuregelung sieht vor, dass die Kassenärztliche Vereinigung mit den Krankenkassen Strukturverträge abschließt. Darin ist geregelt, dass sich Ärzte einer Region zu einem haus- und fachärztlichen Verbund zusammenschließen - dem Praxisnetz. Alle Leistungen, die auf Grundlage des Strukturvertrags erfolgen und von Ärzten aus Praxisnetzen ausgeführt werden, vergütet künftig die Kassenärztliche Vereinigung. Da das Praxisnetz zudem eine eng mit der Sozialfürsorge verbundene Koordinierungsleistung erbringt, die im Gesundheitssystem gesetzlich vorgesehen ist, können diese Leistungen steuerfrei sein. Entsprechend ist auch die ausgezahlte Vergütung an die teilnehmenden Ärzte umsatzsteuerfrei. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Ärzte ihre Abrechnung künftig nur noch an einer Stelle einreichen und auch nicht mehr zwischen den Leistungen unterscheiden müssen.
Die Neuregelung tritt in Kraft, sobald das Bundesministerium für Finanzen ein entsprechendes Schreiben zur Ergänzung der bisherigen Verwaltungsauffassung veröffentlicht.