· Nachricht · Umsatzsteuer
Missbrauch der Kleinunternehmerregelung durch Aufspaltung der Umsätze
| Werden von mehreren Gesellschaften gegenüber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Leistungsempfängern inhaltsgleiche Buchführungsleistungen deshalb nacheinander erbracht, um mehrfach die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu können, liegt eine zweckwidrige Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung vor, die zu ihrer Versagung führt (BFH 11.7.18, XI R 26/17).
Eine Steuerberatungsgesellschaft hatte zur Erbringung ihrer Leistungen sechs Untergesellschaften gegründet. Die Umsätze jeder Untergesellschaft blieben unterhalb der Kleinunternehmergrenze. Mit der planmäßigen Aufspaltung und künstlichen Verlagerung von Umsätzen auf die KGs mit dem Ziel, so die Kleinunternehmergrenze jeweils nicht zu überschreiten, wird der Vereinfachungszweck des § 19 UStG verfehlt und die Kleinunternehmerregelung missbräuchlich in Anspruch genommen. Denn eine durch Aufspaltung erzielte mehrfache Inanspruchnahme der Kleinunternehmervergünstigung stellt eine Verletzung des Neutralitätsprinzips dar.