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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Professionelle Zahnreinigung kann umsatzsteuerbefreit sein

    | Nach Auffassung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind die Umsätze aus der professionellen Zahnreinigung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfreie Heilbehandlungsleistungen, weil sie zur zahnmedizinischen Prophylaxe gehören (FinMin Schleswig-Holstein 5.5.15, Kurzinfo USt 3/2015). |

     

    Bei der professionellen Zahnreinigung werden Zähne und Zahnzwischenräume gesäubert, von Belägen befreit, poliert und fluoridiert. Hiervon abzugrenzen sind nur Maßnahmen aus ästhetischen Gründen wie Bleaching oder Dentalkosmetik. Wird die professionelle Zahnreinigung nicht von Ärzten, sondern von einem Angehörigen eines ähnlichen Heilberufs erbracht, ist für die Steuerbefreiung eine ärztliche Verordnung/Indikation erforderlich.

    Quelle: ID 43288310