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  • 08.03.2016 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Sonstige Leistungen einer Kostengemeinschaft sind nur gegenüber den Gemeinschaftern steuerfrei

    | Eine Kostengemeinschaft erzielt nach § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG nur gegenüber den eigenen Gemeinschaftern umsatzsteuerfreie sonstige Leistungen, wie z. B. aus der Überlassung von Praxisräumen, medizinischen Einrichtungen und Apparaten (FG Münster, 15 K 496/11, Rev. V R 40/15). |