· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Steuerpflichtige Unterbringung von Begleitpersonen des Reha-Patienten
| Die Unterbringung und Verpflegung von Begleitpersonen von Reha-Patienten durch die Reha-Klinik ist umsatzsteuerpflichtig (FG Münster 19.11.13, 15 K 2352/10 U; Rev. zugelassen). |
Streitig ist, ob Umsätze aus der Aufnahme und Verpflegung von Begleitpersonen von Patienten hoheitlich und nicht umsatzsteuerbar sind oder ob diese Umsätze gemäß § 4 Nr. 15 Buchst. b UStG als Umsätze eines Trägers der gesetzlichen Sozialversicherung gegenüber Versicherten oder als mit dem Krankenhausbetrieb eng verbundene Umsätze gemäß § 4 Nr. 16 UStG umsatzsteuerfrei sind. Die Klägerin ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung i.S. von § 29 SGB IV und nimmt als Regionalträger Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland wahr. Sie betrieb in den Streitjahren auf der Grundlage von § 15 Abs. 2 SGB VI an verschiedenen Orten Reha-Kliniken als eigene unselbstständige Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit.
Das FG Münster entschied, dass die Klägerin als Träger der Sozialversicherung zwar in den persönlichen Anwendungsbereich von § 4 Nr. 15 Buchstabe b UStG falle, mit der Aufnahme von Begleitpersonen aber als ein Betrieb gewerblicher Art gehandelt habe. Mit der medizinisch nicht indizierten Aufnahme von Begleitpersonen trete sie zudem in einen Wettbewerb mit Unternehmen der Hotel- und Restaurationsbranche.