10.04.2017 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Tätigkeitserlaubnis für die Steuerbefreiung eines Heilpraktikers notwendig
| Die Tätigkeit eines Heilpraktikers ist nur dann nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreit, wenn dieser gemäß § 1 Heilpraktikergesetz zugelassen ist (FG Schleswig-Holstein 21.11.16, 4 K 153/13). |
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