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  • 16.09.2015 · Fachbeitrag · Umsatzsteuerbefreiung

    Auch die weitere Lagerung von eingefrorenen Eizellen kann umsatzsteuerbefreit sein

    | Die weitere Lagerung von eingefrorenen Eizellen bei einer Fruchtbarkeitsbehandlung durch einen Arzt gegen ein vom Patienten gezahltes Entgelt ist umsatzsteuerfrei, wenn damit ein therapeutischer Zweck verfolgt wird. Ein solcher Zweck kann die Herbeiführung einer weiteren Schwangerschaft bei einer andauernden organisch bedingten Sterilität sein. Dies gilt auch, wenn wegen einer ärztlich festgestellten organisch bedingten Sterilität nicht Eizellen, sondern Spermien eingefroren wurden. Auf die ausdrückliche Äußerung eines weiteren Kinderwunsches kommt es nicht an (BFH 29.7.15, XI R 23/13). |