· Fachbeitrag · Umsatzsteuerbefreiung
EuGH kippt das Vertrauensverhältnis als Voraussetzung für ärztliche Heilbehandlungen
von StB Catrin Stockhausen, Korbach
| Der EuGH (18.9.19, C-700/17) hat mit Blick auf zwei wichtige Vorlagefragen des BFH entschieden: Eine Leistung, die nicht alle Voraussetzungen für die Befreiung als Krankenhausbehandlungen (Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL) erfüllt, kann als ärztliche Heilbehandlung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL befreit sein. Das Merkmal Vertrauensverhältnis zwischen dem Behandelnden und dem Patienten ist keine Voraussetzung für die Gewährung der Befreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL. |
1. Zur Vorgeschichte
Heilbehandlungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Finden sie
- in einem Krankenhaus statt, greift § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG. Dieser Norm entspricht Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL;
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PFB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig