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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuerbefreiung

    EuGH kippt das Vertrauensverhältnis als Voraussetzung für ärztliche Heilbehandlungen

    von StB Catrin Stockhausen, Korbach

    | Der EuGH (18.9.19, C-700/17) hat mit Blick auf zwei wichtige Vorlagefragen des BFH entschieden: Eine Leistung, die nicht alle Voraussetzungen für die Befreiung als Krankenhausbehandlungen (Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL) erfüllt, kann als ärztliche Heilbehandlung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL befreit sein. Das Merkmal Vertrauensverhältnis zwischen dem Behandelnden und dem Patienten ist keine Voraussetzung für die Gewährung der Befreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL. |

    1. Zur Vorgeschichte

    Heilbehandlungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Finden sie