· Fachbeitrag · Umsatzsteuerbefreiung
Privatkliniken können sich unmittelbar auf EU-Recht berufen
| Bei Krankenhausbehandlungen durchgeführte psychotherapeutische Leistungen einer Klinik sind auch dann umsatzsteuerfrei, wenn die Voraussetzungen des § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG nicht vorliegen ( FG Münster 18.3.14, 15 K 4236/11 U, Rev. zugelassen). |
Die vom deutschen Gesetzgeber in § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG aufgestellten Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit entsprechender psychotherapeutischer Leistungen sind nicht mit der europarechtlichen Regelung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL vereinbar. Steuerpflichtige können sich daher unmittelbar auf die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie berufen.
Quelle: Ausgabe 06 / 2014 | Seite 143 | ID 42665457