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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuerbefreiung

    Privatkliniken können sich unmittelbar auf EU-Recht berufen

    | Bei Krankenhausbehandlungen durchgeführte psychotherapeutische Leistungen einer Klinik sind auch dann umsatzsteuerfrei, wenn die Voraussetzungen des § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG nicht vorliegen ( FG Münster 18.3.14, 15 K 4236/11 U, Rev. zugelassen). |

     

    Die vom deutschen Gesetzgeber in § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG aufgestellten Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit entsprechender psychotherapeutischer Leistungen sind nicht mit der europarechtlichen Regelung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL vereinbar. Steuerpflichtige können sich daher unmittelbar auf die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie berufen.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2014 | Seite 143 | ID 42665457