· Nachricht · Umsatzsteuerbefreiung
Versorgungsverträge zur hausarztzentrierten und besonderen ambulanten Versorgung
| Das BMF hat ein Schreiben zur Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungsleistungen im Rahmen von Versorgungsverträgen zur hausarztzentrierten und besonderen ambulanten Versorgung veröfentlicht (BMF 8.11.2013, IV D 3 - S 7170/12/10001). |
Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz war § 4 Nr. 14 Buchst. c UStG um eine Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungsleistungen im Rahmen von Versorgungsverträgen zur hausarztzentrierten und besonderen ambulanten Versorgung ergänzt worden. Die Änderungen sind seit 1.7.13 in Kraft und nun wird auch der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) wird nun entsprechend geändert.
Die Änderungen sind auf nach dem 30.6.13 erbrachte Umsätze anzuwenden. Vor dem 1.7.13 erbrachte Umsätze können unter den Voraussetzungen von § 4 Nr. 14 Buchst. a und b UStG bzw. Art. 132 Abs. 1 Buchst. b und c MwStSystRL umsatzsteuerfrei behandelt werden.