· Fachbeitrag · Unechte Realteilung
Ertragsteuerliche Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung
| Das BMF (27.12.18, IV C 6 - S 2242/07/10004 ) arbeitete die BFH-Rechtsprechung zur unechten Realteilung in das Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung ein. |
Im Zug der Einarbeitung wird die Abwandlung eines Beispiels in Rz. 52 des BMF-Schreibens zur Erbauseinandersetzung (BMF 14.3.06, IV B 2 - S 2242 - 7/06 BStBl I 06, 253) geändert.
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Ausgangsfall: Barabfindung Bei einer Auseinandersetzung über Betriebsvermögen scheidet ein Miterbe (C) aus der Erbengemeinschaft gegen eine Barabfindung aus und erzielt dadurch einen Veräußerungsgewinn i. H. der Differenz aus Ausgleichsforderung minus Kapitalkonto. Seine Miterben (A und B) stocken die Buchwerte auf, weil sie die Wirtschaftsgüter nunmehr teilweise entgeltlich erworben haben. Gleichzeitig wird die Ausgleichsverbindlichkeit passiviert.
Abwandlung: Sachwertabfindung Begleichen B und C die Ausgleichsforderung mit einem Wirtschaftsgut des Unternehmens liegt keine Entnahme vor, sondern es entsteht auch für B und C ein Veräußerungsgewinn, und zwar in der Höhe, in der die Ausgleichsverbindlichkeit die aufgestockten Buchwerte des Wirtschaftsguts übersteigen.
Aber: Gelangt das Wirtschaftsgut beim ausscheidenden Miterben in ein Betriebsvermögen, hat der Miterbe die Buchwerte der Erbengemeinschaft fortzuführen. |
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