· Nachricht · Unentgeltliche Übertragung
BMF passt sein Schreiben zur unentgeltlichen Übertragung aus 2019 der BFH-Rechtsprechung an
| Mit diesem Schreiben passt das BMF (5.5.21, IV C 6 -S 2240/19/10003 :017) seine Rechtsauffassung an die Rechtsprechung des BFH (10.9.20, IV R 14/18) an und ändert sein Schreiben vom 20.11.19 (BStBl I 19, 1291). |
Damit wird insbesondere die gleichzeitige Anwendung der beiden Buchwertprivilegien nach § 6 Abs. 5 EStG (Auslagerung von funktional wesentlichem Betriebsvermögen/Sonderbetriebsvermögen) und § 6 Abs. 3 EStG möglich, denn es steht der Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG nicht entgegen, dass im Zeitpunkt der Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG zum Betriebsvermögen/ Sonderbetriebsvermögen der Mitunternehmerschaft gehörende Wirtschaftsgüter zeitgleich nach § 6 Abs. 5 EStG überführt oder übertragen werden.
Weiterführender Hinweis
- BMF (5.5.21, IV C 6 -S 2240/19/10003 :017)
Quelle: ID 47429690