· Nachricht · Unlauterer Wettbewerb
Ärztliche Empfehlung für einen Heilmittelanbieter nur auf Nachfrage
| Ärzte dürfen Patienten einen bestimmten Heilmittelanbieter nur auf explizite Nachfrage des Patienten empfehlen. Eine Empfehlung ohne vorherige Nachfrage ist ein Wettbewerbsverstoß (LG Köln 4.5.21, 33 O 23/20). |
Hintergrund war der Besuch eines Testpatienten, mit dem die Inhaberin eines Sanitätshauses nachweisen wollte, dass der Orthopäde regelmäßig Patienten zu einem Konkurrenten schickt. Die Aussagen der Testperson reichten dem Gericht in diesem Fall jedoch nicht, sodass die zulässige Klage abgewiesen wurde.
Quelle: ID 47721324