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  • · Fachbeitrag · Unlauterer Wettbewerb

    Praxisklinik setzt Übernachtungsmöglichkeit für Patienten voraus

    | Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat es einem Zahnarzt erfolgreich verbieten lassen, mit dem Begriff Praxisklinik zu werben, wenn in den Räumen der Zahnarztpraxis keine Übernachtungsmöglichkeiten gegeben sind (OLG Hamm 27.2.18, 4 U 161/17, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen, BGH 17.10.18, I ZR 58/18). |

     

    Das Urteil des OLG Hamm setzt sich intensiv mit dem Verständnis des Begriffsinhalts „Praxisklinik“ durch einen mündigen Verbraucher auseinander. Auch in Anlehnung an den Inhalt des § 115 SGB V, der von Praxisklinik als einer Einrichtung spricht, in der Patienten auch stationär versorgt werden können. Das sehe auch der Verbraucher so. Er erwarte eine Möglichkeit der zumindest vorübergehenden stationären Aufnahme. Insoweit liege auch eine Irreführung im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG vor, weil ein Patient sich wegen der möglichen stationären Aufnahme bei Komplikationen eher für eine Praxis mit stationärer Aufnahmemöglichkeit entscheide. Da in der Zahnarztpraxis eine solche Möglichkeit nicht gegeben war, sei der Begriff Praxisklinik irreführend. Das Urteil nimmt Bezug auf eine Entscheidung des OLG München (11.3.99, 6 U 2075/98), in der die Berechtigung zur Führung des Begriffs Tagesklinik angegriffen wurde. In diesem Verfahren wurde der Tagesklinik gestattet, den Begriff weiter zu führen, weil nachgewiesen werden konnte, dass zumindest zwei Zimmer zur stationären Aufnahme von Patienten vorhanden waren.

     

    PRAXISTIPP | Führt eine ambulante Einrichtung den Begriff „Klinik“ in ihrer Bezeichnung, muss die Möglichkeit gegeben sein, Patienten zumindest vorübergehend stationär aufzunehmen. Anderenfalls ist dringend anzuraten, eine andere Praxisbezeichnung zu wählen. Es bestätigt sich auch, dass Verstöße gegen das Heilmittelwerberecht nicht mehr durch die Kammern gerügt werden, sondern durch Wettbewerbshüter.

     

    von RA Dietmar Sedlaczek, FA SteuerR, FA MedizinR, Berlinwww.sps-steuerrecht.de

    Quelle: ID 46124980