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  • 21.10.2019 · Fachbeitrag · Verdienstausfall

    Schadenersatz umfasst auch Einkommensteuer

    | Erleidet ein Patient infolge eines Behandlungsfehlers auch einen Verdienstausfall, ist dieser Schaden zu erstatten. Bislang war noch nicht im Rahmen eines Behandlungsfehlerprozesses obergerichtlich entschieden, ob mit Einkommensteuer oder ohne. Das OLG Karlsruhe (8.8.19, 7 U 204/18) hat nun klargestellt, dass auch die Einkommensteuer als Schaden gemäß § 823 BGB zu erstatten ist. |