· Fachbeitrag · Versorgungswerk
Keine freiwillige Mitgliedschaft bei Umzug in ein anderes Bundesland
| Die Satzungsbestimmung eines Versorgungswerks, wonach bei einem Umzug in ein anderes Bundesland eine freiwillige Mitgliedschaft endet, wenn der Freiberufler im Versorgungswerk des anderen Bundeslandes als Pflichtmitglied aufgenommen wird, ist zulässig und folgt aus dem Lokalitätsprinzip (OVG Lüneburg 24.7.12, 8 LA 75/11, Beschluss). |
Eine Ärztin war Pflichtmitglied der Ärzteversorgung Niedersachsen und blieb dort auch nach zwei Umzügen in andere Bundesländer weiter freiwilliges Mitglied. Als sie nach Berlin zog, wurde sie dort Pflichtmitglied. Die Ärzteversorgung Niedersachsen beendete daraufhin gegen den Willen der Ärztin die freiwillige Mitgliedschaft.
Weiterführender Hinweis
- Versorgungswerk: Freiwillige Mitgliedschaft (RA Barbara Berner in Deutsches Ärzteblatt 2012; http://m.aerzteblatt.de/print/131620.htm)
Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 2 | ID 36984110