19.02.2014 · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht
Eine Praxisvergrößerung durch Weiterbildungsassistenten muss die KV beweisen
| Die Kassenärztliche Vereinigung trägt bei Honorarkürzungen wegen Praxisvergrößerung durch Beschäftigung eines Assistenten (§ 106a Abs. 1, Abs. 2 S. 1, 1. HS. SGB V i.V. mit § 32 Abs. 3 Ärzte-ZV) die objektive Beweislast (SG Berlin 25.9.13, S 83 KA 323/12). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PFB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig