13.03.2014 · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht
Keine Honorarkürzung bei Verstoß gegen die Fortbildungspflicht
| Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) darf nicht das Honorar wegen Verstoßes gegen die Fortbildungspflicht aus § 95d SGB V kürzen, wenn die Ärztekammer wegen Überlastung nicht rechtzeitig das Zertifikat ausstellt (SG Düsseldorf 22.1.14, S 2 KA 1/12). |
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