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  • 23.09.2015 · Nachricht · Vertragsarztrecht

    Nachhaltige Erleichterungen für MVZ-Gründung

    | Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) hat der Gesetzgeber weitere Erleichterungen für die Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) umgesetzt. Die bislang obligatorische Bürgschaftserklärung (die Haftung mit dem gesamten (Privat-)Vermögen ist künftig nur noch eines von mehreren wählbaren Sicherungsmitteln. |