· Nachricht · VIDEO-Interview | GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
Auf welche Themengebiete sollte sich der ärztliche Berater konzentrieren?
| Über das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, das seit August 2015 in Kraft ist, wurde nicht nur in der Entwurfsphase eingehend diskutiert, sondern es wird immer noch so viel über alle Themengebiete hinweg berichtet, dass der Überblick verloren zu gehen droht, welche Felder für die tägliche Beratungspraxis am bedeutsamsten sind. Diesen Punkt greifen die beiden Experten, Dr. Lars Lindenau und Prof. Dr. Martin Rehborn, in einem Experteninterview auf und arbeiten die für die Beratung von Ärzten wesentlichen Aspekte heraus. |
1. Was tun im Falle eines Praxisaufkaufs?
Zweifelsohne gehört ein drohender Praxisaufkauf durch die KV samt Zulassungseinziehung zu den Brennpunkten der gestaltenden Beratung. Hier stellt sich die Frage, ob in der vorausschauenden Beratung eher der Option „Anstellung“ oder der Option „drei Jahre Zusammenarbeit“ der Vorzug zu geben ist? Können auch Großpraxen von einer Zulassungseinziehung betroffen sein? Ein wichtiger Aspekt im Übrigen: Sind die Kliniken vielleicht die heimlichen Gewinner des GKV-VSG oder wie ist die Möglichkeit für Kliniken bei Unterversorgung an der ambulanten Versorgung teilzunehmen zu bewerten?
2. Welche Impulse gehen für MVZ aus?
Seit 2004 gibt es die Möglichkeit, MVZ zu gründen. Die Gründungsvoraussetzungen wurden über die Jahre immer wieder geändert. Nun wurde das seit Beginn bestehende Merkmal der „fachübergreifenden Tätigkeit“ gestrichen. Damit stellen sich für die Praxis eine Fülle spannender Fragen:
- Ist in Zukunft mit einer Welle an MVZ-Gründungen zu rechnen?
- Für welche Arztgruppen und in welcher Rechtsform könnte die Gründung eines fachgleichen MVZ besonders attraktiv sein?
- Wie sieht es bei den Zahnärzten aus?
Auch Kommunen können jetzt (ohne Zustimmung der jeweiligen KV) MVZ gründen (Stichwort: Daseinsvorsorge). Sollten sie hierfür eher die Alternative „Verpachtungsmodell“ oder „kommunaler Eigenbetrieb“ wählen?
3. Welche wirtschaftlichen Chancen bietet das neue Recht auf eine Zweitmeinung?
Im GKV-VSG wird den Patienten, denen z.B. von ihrem Arzt eine Operation angeraten wurde, das Recht auf eine „Zweitmeinung“ eingeräumt. Ein zweiter Arzt kann also auf Kosten der Krankenkassen konsultiert werden.
- Lohnt es sich für einen Arzt, sich auf ein solches Segment zu spezialisieren?
- Lohnt es sich, dafür eine Teil-BAG zu gründen?
- Stellt sich hier die Frage nach „verdeckten Zuweisungen gegen Entgelt“?
4. Exkurs: Was erwartet Ärzte und Berater mit dem neuen Antikorruptionsstrafrecht?
Nicht nur das GKV-VSG ist dieses Jahr in Kraft getreten, sondern auch das „Antikorruptionsstrafrecht“ soll für die Ärzteschaft scharf gestellt werden. Wie ist es z.B. zu beurteilen, wenn als Zugabe zu Materialeinkäufen ein iPad vom Lieferanten mit überlassen wird? Wo liegt die Schwelle zur Strafbarkeit? Kann man sich an anderen Berufsgruppen orientieren, wenn es um die „Sozialadäquanz“ von Zuwendungen geht?
5. Sind die Terminservicestellen wirklich nur ein Ärgernis?
Wie sind die „Terminservicestellen“, die bis zu einem gewissen Grad einen Eingriff in die ärztliche Handlungsfreiheit bedeuten, zu beurteilen? Ergibt sich hier ein zusätzlicher Beratungsbedarf?
6. Was wird in fünf Jahren vom GKV-VSG noch bleiben?
Mit dem GKV-VSG hatte sich der Gesetzgeber viel vorgenommen. Kann man eine Prognose wagen, welche Beratungsfelder, die durch das GKV-VSG entstanden sind, auch noch in fünf Jahren ein Thema sein werden? Was wird in Zukunft für das Tagesgeschäft relevant bleiben?
PRAXISHINWEIS | PFB-Freiberufler-Beratung hat dem GKV-VSG in der Berichterstattung viel Platz eingeräumt und alle Facetten des Gesetzes beleuchtet. In der Nachricht vom 3.8.15 finden Sie eine Aufzählung der wichtigsten Beiträge. Ferner können Sie unter www.iww.de/pfb/downloads die meisten davon auch als PDF-Datei herunterladen! |