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  • · Fachbeitrag · Videoanimation: Gewinnermittlung

    Gewerbliche Infektion einer Berufsausübungsgemeinschaft

    | Ärzte und Zahnärzte zahlen als Freiberufler keine Gewerbesteuer. Stimmt nicht! Auch Ärzte und Zahnärzte können - steuerlich - gewerblich tätig sein. Während sich in Einzelpraxen die gewerbliche von der freiberuflichen Tätigkeit isolieren lässt, führen in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG; früher Gemeinschaftspraxis) gewerbliche Einkünfte oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze dazu, dass die gesamten Einkünfte der BAG steuerlich als gewerblich behandelt werden. Damit werden sie gewerbesteuerpflichtig. |

     

    Die Video-Animation erläutert in vier Minuten die wichtigsten Gründe für die Abfärbewirkung gewerblicher Einkünfte (u.a. Fallpauschalen bei Integrierter Versorgung, Anstellung von (Zahn-)Ärzten und fehlende Mitunternehmerschaft wegen Nullbeteiligung).

     

     

    Shortlink: http://www.bit.ly/PFB_Abfärbung

    Quelle: ID 43835283