· Fachbeitrag · Videoanimation: Gewinnermittlung
Gewerbliche Infektion einer Berufsausübungsgemeinschaft
| Ärzte und Zahnärzte zahlen als Freiberufler keine Gewerbesteuer. Stimmt nicht! Auch Ärzte und Zahnärzte können - steuerlich - gewerblich tätig sein. Während sich in Einzelpraxen die gewerbliche von der freiberuflichen Tätigkeit isolieren lässt, führen in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG; früher Gemeinschaftspraxis) gewerbliche Einkünfte oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze dazu, dass die gesamten Einkünfte der BAG steuerlich als gewerblich behandelt werden. Damit werden sie gewerbesteuerpflichtig. |
Die Video-Animation erläutert in vier Minuten die wichtigsten Gründe für die Abfärbewirkung gewerblicher Einkünfte (u.a. Fallpauschalen bei Integrierter Versorgung, Anstellung von (Zahn-)Ärzten und fehlende Mitunternehmerschaft wegen Nullbeteiligung).
Shortlink: http://www.bit.ly/PFB_Abfärbung