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    Wie wertvoll darf die Kundenprämie für die Rezepteinlösung bei der Apotheke sein?

    | Ein Apotheker, der seinen Kunden pro verschreibungspflichtigem Medikament einen Einkaufsgutschein im Wert von 1 bis maximal 3 EUR pro Rezept verspricht, muss mit einer Verwarnung wegen Verletzung von Berufspflichten rechnen (Landesberufsgericht für Heilberufe beim OVG Koblenz 8.10.12, LBG-H A 10353/129). |

     

    Das OVG begründet seine Entscheidung mit der Preisbindung für Arzneimittel, die - zunächst einmal unabhängig vom Wert der Prämien - verletzt worden sei. Auch die Entscheidung des BGH (9.9.10, I ZR 193/07) das geringwertige Prämien noch als zulässig erachtete, ändere daran nichts.

     

    Weiterführende Hinweise

    Quelle: ID 37097610