18.11.2014 · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung
Arzt darf Praxisbesonderheiten auch nachträglich substanziieren
| Unterlassen es die Prüfgremien, fehlende Angaben zu den geltend gemachten Praxisbesonderheiten beim Arzt zu erfragen, und fehlt der Hinweis, dass nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens die Vervollständigung der Angaben ausgeschlossen sein könnte, stellt dies einen Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz nach § 20 SGB X dar (LSG Niedersachsen-Bremen 5.3.14, L 3 KA 21/12). |
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