· Fachbeitrag · Zivilrecht
Wirksamkeit von Darlehensverträgen mit einem Apotheker als Darlehensnehmer
| Zur Wirksamkeit von Darlehensverträgen, die zwischen dem Inhaber einer Apotheke und einer Gesellschaft geschlossen worden sind, die verschiedene Dienstleistungen für diese Apotheke erbringt und die sich ein bedingungsloses Optionsrecht zum Erwerb der Apotheke hat versprechen lassen (BGH 4.5.23, IX ZR 157/21). |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Die Klägerin bietet verschiedene Dienstleistungen für Apotheken an. Der Beklagte ist Apotheker. Die Parteien schlossen Darlehensverträge über eine Gesamtsumme von fast 2 Mio. EUR. Zudem hatte die Klägerin eine Erwerbsoption an den Apotheken des Beklagten aus einem anderen Rechtsverhältnis. Die Parteien streiten über die Rückgewähr der ausgereichten Darlehen.
Die Darlehensverträge sind entgegen der Rechtsansicht des Berufungsgerichts wirksam. Ein Verstoß der Darlehensverträge gegen § 7 S. 1 ApoG liegt nach den im Urkundenprozess festgestellten Tatsachen nicht vor. Gemäß § 7 S. 1 ApoG verpflichtet die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung. Die Darlehensverträge enthalten lediglich Regelungen zu
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