· Fachbeitrag · Ärztezentren
Neue Formen der ambulanten Versorgung
von WP StB Thomas Röhl, Mannheim, www.roehl-steuer.de
| Seit einigen Jahren tauchen immer mehr „Zentren“ in der Gesundheitsversorgung auf. Nach einer Klärung der Begriffe Ärztehaus, Facharztzentrum, Gesundheitszentrum und MVZ geht der Beitrag für die Verhältnisse bei einem Gesundheitszentrum darauf ein, wie die Zusammensetzung und Ausgestaltung der Anbieter von Gesundheitsleistungen sein sollte, welche Rechtsformen sich anbieten und wie das Vorhaben finanziert werden kann. |
1. Begriffsabgrenzung
Ärztezentren treten am Markt unter den gesetzlich nicht geschützten Begriffen Ärztehaus, Facharztzentrum oder Gesundheitszentrum auf. Der Begriff Ärztehaus ist gesetzlich nicht definiert und bezeichnet die gemeinsame Nutzung eines Gebäudes durch selbstständige Einzelpraxen, verschiedene ärztliche Kooperationen wie Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen und andere Berufsausübungsgemeinschaften verschiedener Fachrichtungen. Wenn besonders viele Fachrichtungen unter einem Dach untergebracht sind, findet man auch die Bezeichnung Facharztzentrum.
Oft haben Ärztehäuser drei bis vier Praxen und eventuell einer Apotheke. Daneben sind in den letzten Jahren Gesundheitszentren immer populärer geworden. Diese stellen auf größeren Flächen als bei klassischen Ärztehäusern im Regelfall eine auf den integrierten Versorgungsgedanken abgestimmte Mixtur verschiedener medizinischer Fachrichtungen bereit.
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