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  • · Nachricht · Bedarfsplanung

    Entwicklung der Arztsitze in einigen Bundesländern ab 1.7.13

    von Dipl.-Volksw. Katja Nies, Köln, www.praxisbewertung-praxisberatung.com

    | Der GBA (Gemeinsame Bundesausschuss) hat zum 1.1.13 die Bedarfsplanungsrichtlinie (BPIRiLi vom 20.12.2012) reformiert. Die jeweiligen Landes-KVen und die Krankenkassen mussten auf Basis dieser BPIRiLi die entsprechenden regionalen Bedarfspläne erstellen. |

     

    Die ÄrzteZeitung hat am 17.7.13 u.a. die Auswirkungen auf die Anzahl der Arztsitze für einzelne KVen analysiert und dargestellt. In einer tabellarischen Übersicht fassen sich die Ergebnisse wie folgt zusammen:

     

    • Entwicklung der Arztsitze
    Kassenärztliche
    Vereinigung
    Haus-
    ärzte
    Fach-
    ärzte
    Psycho-thera-
    peuten
    Offene Hausarztsitze, insgesamt

    Schleswig-Holstein

    + 24

    + 17

    + 28

    k.A.

    Nordrhein

    + 213

    k.A.

    + 15

    280

    Westfalen-Lippe

    Insg. 102

    Insg. 29,5

    Insg. 44

    102

    Hessen

    + 99,5

    k.A.

    k.A.

    k.A.

    Saarland

    + 51

    + 1

    + 6

    k.A.

    Bayern

    - 80

    + 119

    + 250

    k.A.

    Sachsen

    - 132

    + 5

    k.A.

    208

    Thüringen

    - 144,5

    + 5,5

    + 88

    73,5

    Sachsen-Anhalt

    ´ k.A.

    + 5,5

    + 50

    k.A.

    Mecklenburg-

    Vorpommern

    (ohne Anpassung)

    (- 143)

    k.A.

    k.A.

    (17)

    Mecklenburg-

    Vorpommern

    (mit Anpassung)

    - 20

    k.A.

    k.A.

    140

     

     

     

    • Gewinner der Umstrukturierung sind die Psychotherapeuten, die zu dem Planungsbereich der „Allgemeinen fachärztlichen Versorgung“ gehören.

     

    • Verlierer sind insbesondere die Hausärzte im Osten.

     

    • Mecklenburg-Vorpommern hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht durch landesspezifische Anpassungen gegenzusteuern (es wären sonst nur noch 17 von den ehemals 160 offenen Hausarztstellen übrig geblieben).

     

    Was sind die Gründe dafür, dass zum einen von einem Hausärztemangel auf dem Land gesprochen wird, aber zum anderen gleichzeitig durch die neue Bedarfsplanung Niederlassungsstellen für Hausärzte wegfallen? Das Versorgungsstrukturgesetz sollte doch eine wohnortnahe, zukunftssichere Versorgung sicher stellen? Als Gründe können angeführt werden:

     

    • Statt bisher 1474 Einwohner je Hausarzt gelten in der neuen BPRiLi 1671 Einwohner.

     

    • Die demographische Entwicklung: in den neuen Bundesländern kommt es insbesondere auf dem Land zu gravierenden Rückgängen in der Bevölkerungszahl und damit zu einem Rückgang der „notwendigen“ Arztstellen. Die Situation wird in Zukunft noch dadurch verschärft werden, dass in den nächsten Jahren deutschlandweit überdurchschnittlich viele Ärzte in den Ruhestand gehen werden.

     

    • Die Anzahl der Arztsitze löst noch nicht das Versorgungsproblem an und für sich: es müssen genügend (Nachwuchs-) Mediziner überhaupt bereit sein, sich in ländlichen Gebieten nieder zu lassen.
    Quelle: ID 42243043

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