· Fachbeitrag · Bewertung
Zur Kritik am modifizierten Ertragswertverfahren für die Bewertung von Arztpraxen
von StB Michael Friebe und Ben Beusker, Nürnberg
| Bei der Bewertung von Arztpraxen gilt das modifizierte Ertragswertverfahren (in seinen unterschiedlichen Varianten) als das anerkannte Standardverfahren. Allerdings fehlt es an einer standardisierten Vorgehensweise und auch über grundlegende Modellannahmen herrscht Uneinigkeit. Die Autoren stellen die wesentlichen Kritikpunkte heraus und plädieren für eine Normierung der Vorgehensweise nach dem Vorbild von IDW S 1, die wesentlich über die jüngst veröffentlichte Gemeinsame Stellungnahme der Vereinigung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen (VSA) hinaus geht |
1. Unternehmensbewertung nach IDW S 1
Ausgangspunkt für das modifizierte Ertragswertverfahren ist die Bewertung nach IDW S 1 i.d.F. 2008. Nach diesem Standard bestimmt sich der Unternehmenswert unter der Voraussetzung ausschließlich finanzieller Ziele durch den Barwert der mit dem Eigentum an dem Unternehmen verbundenen Nettozuflüsse an die Unternehmenseigner. Dieser Wert ergibt sich bei Fortführung des Unternehmens und Veräußerung etwaigen nicht betriebsnotwendigen Vermögens. Der Zinssatz setzt sich aus dem Basiszinssatz einer Alternativanlage (quasi-risikofreie Kapitalmarktanlage) und einem Risikozuschlag zusammen. Die persönlichen Ertragsteuern werden dabei berücksichtigt.
Nur für den Fall, dass der Barwert der finanziellen Überschüsse, die sich bei Liquidation des gesamten Unternehmens ergeben (Liquidationswert), den Fortführungswert übersteigt, kommt der Liquidationswert als Unternehmenswert in Betracht. Dagegen kommt dem Substanzwert bei der Ermittlung des Unternehmenswerts keine eigenständige Bedeutung zu.
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