· Fachbeitrag · Fördermittel
Öffentliche Zuschüsse für die Beratung von Angehörigen der Freien Berufe
von Dipl.-Betriebsw. Claudia Schurig, www.mcpmc.de, Limburg
| Eine qualifizierte Beratung ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Um diesen einen Anreiz zur Inanspruchnahme von externen Beratungen zu geben, sind eine Reihe von unterschiedlichen Förderungen möglich. Dieser Beitrag stellt die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor, die auch von Angehörigen der Freien Berufe in Anspruch genommen werden können. |
1. Förderprogramme der KfW
Die KfW bietet drei verschiedene Förderungsmöglichkeiten für die Beratung von Freiberuflern an.
1.1 Gründercoaching Deutschland (GCD)
Existenzgründer mit Firmensitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland können Zuschüsse zu den Beratungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds beantragen. Die Gründung bzw. Übernahme muss bereits erfolgt sein, darf aber zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und muss auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein.
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