· Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht
Reform des Personengesellschaftsrechts ‒ es wird kompliziert
von Dr. Niels George, FA Handels- und GesellschaftsR, FA ErbR, FA SteuerR, Berlin, www.georgepartner.de
| Ende April hat sich eine vom Bundesjustizministerium (BMJV) eingesetzte Expertenkommission angeschickt, das Personengesellschaftsrecht grundlegend zu modernisieren. Das BMJV will aufräumen und verkrustete, wenig praxisnahe Strukturen aufbrechen. Eine Änderung von nicht weniger als 39 Gesetzen ist beabsichtigt. Komplexe Zusammenhänge ‒ wir sprechen von einem Konglomerat aus insbesondere Handelsgesetzbuch (HGB), Grundbuchordnung (GBO) und Umwandlungsgesetz (UmwG) ‒ sollen harmonisiert werden. Zugegebenermaßen ein ehrgeiziges Unterfangen. |
Rückblick auf Änderungen im Personengesellschaftsrecht
Das waren die letzten „Meilensteine“ im Personengesellschaftsrecht:
- In Sachen GbR datiert die letzte tiefgreifende Neuerung aus dem Jahr 2001: Die Rechtsfähigkeit der GbR wird vom BGH anerkannt.
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