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  • · Fachbeitrag · Honorarrecht

    Grundzüge der vertragsärztlichen Honorarabrechnung

    von StB Janine Peine, Wolfenbüttel, www.schmidt-kosanke.de

    | Die Honorarabrechnung von Ärzten (und deren Optimierung) ist ein eigenständiges Beratungsgebiet - und für so manchen ein Buch mit sieben Siegeln. Grundsätzlich ist zwischen der Abrechnung von Kassenleistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und Privatleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu unterscheiden. Dieser Beitrag will einen ersten Einblick in die Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen geben. |

    1. Die vertragsärztliche Honorarabrechnung

    Leistungen des Vertragsarztes gegenüber Kassenpatienten werden zum großen Teil nach der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) vergütet. Es gibt aber auch Leistungen außerhalb der MGV.

     

    1.1 Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung

    Von den Krankenkassen erhalten die KVen eine Gesamtvergütung als Ausgabenobergrenze zur Abdeckung aller vertragsärztlichen Leistungen für die Versicherten einer Kasse . Die Höhe der Gesamtvergütung wird in einem Kollektivvertrag von den Landesverbänden der Krankenkassen und den KVen geregelt und an die Vertragsärzte einer KV nach dem zwischen KVen und Krankenkassen vereinbarten Honorarverteilungsmaßstab (HVM) verteilt.