· Fachbeitrag · Investitionsrechnung
Lohnt sich ein Neugerät oder doch lieber mit dem alten Gerät weitermachen?
von Dipl.-Kfm. StB Dirk Klinkenberg, CURATOR GmbH, Bergisch-Gladbach
| Jeder (Zahn-)Arzt kennt es: Der neueste Werbeprospekt eines Geräteherstellers preist neben den medizinischen Vorteilen auch wirtschaftliche Vorteile an, die sich durch die Investition in das neue Gerät erzielen lassen. Diese werden im Verkaufsprospekt sogar ausführlich vorgerechnet. Doch wie hinterfragt man die Berechnungen kritisch? Dieser Artikel soll dabei helfen, die kritischen Prämissen herauszufinden. In einer Sensitivitätsanalyse wird anhand eines praktischen Beispiels gezeigt, welche Auswirkungen selbst relativ geringe Abwandlungen haben können. |
1. Vorüberlegungen
Vor Anschaffung des Geräts sollten zwei Punkte bedacht werden: Gibt es ein vergleichbares Produkt von der Konkurrenz billiger? Oder - wenn es genau das Gerät sein soll - macht es Sinn, das Gerät gebraucht anzuschaffen, um das Investitionsrisiko zu senken? Die Suche nach Alternativen gilt auch für die Finanzierung. In der Regel besteht weniger Verhandlungsspielraum, wenn die Anschaffung über ein Finanzierungsmodell des Anbieters erfolgt. Soweit die Leistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit sind, die mit dem Gerät erbracht werden, entfällt der Vorsteuerabzug. Die Vorsteuer erhöht dafür die Anschaffungskosten und damit die Abschreibungen nach Maßgabe der steuerlichen Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle.
PRAXISHINWEIS | Sollten mit dem Gerät umsatzsteuerfreie und umsatzsteuerpflichtige Umsätze erwirtschaftet werden, ist das individuelle Verteilungsverhältnis zu prüfen. Hier ist auf die individuellen Verhältnis der eigenen Praxis abzustellen und nicht auf die allgemeinen Berechnungen des Herstellers. |
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