· Fachbeitrag · Mustervertrag
Gründung einer Praxisgemeinschaft
von RAin Mareike Piltz, Wirtschaftsmediatorin, Nürnberg
In diesem Beitrag werden die Regelungen eines Vertrags über die Gründung einer Praxisgemeinschaft erläutert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Formulierungen nur um Mustertexte handelt, die an die Besonderheiten des Einzelfalles anzupassen sind.
1. Vertragszweck
In § 1 wird der Vertragszweck bestimmt: Der Vertrag regelt die Zusammenlegung zweier zahnärztlicher Einzelpraxen zu einer Praxisgemeinschaft zur gemeinsamen Nutzung vorhandener Einrichtungen. Die Praxisgemeinschaft wird in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet.
Eine Praxisgemeinschaft wird als der Zusammenschluss zweier oder mehrerer Ärzte zum Zwecke gemeinsamer Nutzung von Praxisräumen und/oder Praxiseinrichtungen und/oder gemeinsamer Inanspruchnahme von Praxispersonal bei sonst selbstständiger Praxisführung mit jeweils eigenem Patientenstamm, eigener Patientenkartei und selbstständiger privat- und vertragsärztlicher Abrechnung definiert (HK-AKM, Kremer, 4270). Nach außen hin liegen zwei voneinander getrennte Praxen vor.
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