· Fachbeitrag · Mustervertrag
Vertrag über die Einbringung einer Praxis
von RAin Mareike Piltz, FAin für MedR, Wirtschaftsmediatorin, Nürnberg
| In diesem Beitrag werden ausgewählte Regelungen eines Einbringungsvertrags erläutert. Bei den Formulierungen handelt es sich nur um Mustertexte, die an die Besonderheiten des Einzelfalls anzupassen sind. Weitere erforderliche Regelungen werden im Allgemeinen im entsprechend anzufertigenden Gesellschaftsvertrag getroffen, der sorgfältig mit dem Einbringungsvertrag abgestimmt sein muss. |
1. Präambel
Die Präambel gibt Auskunft darüber, dass eine Berufsausübungsgemeinschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sowie eine Einzelpraxis bestehen. Die Einzelpraxis soll in die Gesellschaft eingebracht werden, die schon bestehende BAG wird fortgeführt.
2. Einbringung, Stichtag
Der Arzt, der bisher eine Einzelpraxis betrieben hat, bringt die gesamte Praxis mit allen materiellen und immateriellen Vermögensgegenständen gegen Gewährung von Gesellschafterrechten zum Stichtag in die BAG ein. Dass die Praxis nicht das gesamte Vermögen des Arztes darstellt, ist in § 5 geregelt. Welche Vermögensgegenstände eingebracht werden, kann sich aus einer Einbringungsbilanz oder dem Anlageverzeichnis zu einer Einnahmenüberschussrechnung ergeben, die als Anlagen zum Vertrag genommen werden sollten.
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