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  • · Nachricht · Praxisbewertung

    Hinweise der Bundessteuerberaterkammer zur Bewertung von KMU

    | Die BStBK legt die Hinweise der Bundessteuerberaterkammer zu den Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts kleiner und mittelgroßer Unternehmen vor. |

     

    Darin zeigt sie auf, wie die Besonderheiten von KMU im Rahmen einer Unternehmensbewertung nach IDW S1 zu berücksichtigen sind. Eine entscheidende Neuerung besteht darin, bei der Prognose zukünftiger finanzieller Überschüsse zu unterscheiden, ob die Ertragskraft des betrachteten Unternehmens vollständig oder nur partiell bzw. temporär übertragbar ist. Eine partiell übertragbare Ertragskraft mindert den Wert eines Unternehmens und liegt zum Beispiel vor, wenn der Eigentümer-Unternehmer das Unternehmen als (Haupt-)Leistungserbringer maßgeblich prägt und seine Tätigkeit den wesentlichen Bestimmungsfaktor für den Unternehmenserfolg darstellt.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 42669009

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