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  • · Fachbeitrag · Praxisentwicklung

    Wachstumschancen für Zahnarztpraxen durch Anstellung von Zahnärzten

    von StB Marcel Nehlsen, Köln, www.laufmich.de

    | Seit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) zum 23.7.15 sind auch fachgleiche medizinische Versorgungszentren (MVZ) zulässig ‒ und somit auch reine Zahnärzte-MVZ (zMVZ). Diese bringen durch die theoretisch unbegrenzt mögliche Anstellung von Zahnärzten große Wachstumschancen. So interessant dies auch sein kann: Wachstumswillige Praxen sollten vorab prüfen, ob die Anstellung von Zahnärzten die ‒ ggf. zunächst ‒ sinnvollere Alternative ist. |

    1. Die Entwicklung von zMVZ

    Anfänglich setzten Gründung und Betrieb eines MVZ eine fachübergreifende Ausrichtung voraus. Entsprechend nahmen nur wenige MVZ an der vertragszahnärztlichen Versorgung teil. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom Juli 2015 wurde das Erfordernis der fachübergreifenden Versorgung fallen gelassen. In der Folge wurden vermehrt zahnärztliche MVZ gegründet. Ende des vierten Quartals 2015 gab es 46 MVZ, die an der zahnmedizinischen Versorgung teilnahmen. Ein Jahr später waren es bereits 230. Die Gründungswelle hielt auch noch 2017 an und geht seither langsam zurück. Die Zahl der in zMVZ angestellten Zahnärzten ist in dieser Zeit von 155 (Q. IV/2014) auf 3.439 (Q. II/2021) gestiegen.

     

    • Entwicklung der zMVZ (2014 bis 2021)
    Jahr
    2014
    2015
    2016
    2017
    2018
    2019
    2020
    2021

    Anzahl

    25

    46

    230

    437

    658

    904

    1.062

    1.144

    Veränderung

    84 %

    400 %

    90 %

    51 %

    37 %

    17 %

    16 %

    Alle Angaben bezogen auf das IV. Quartal. Ausnahme: 2021 bezieht sich auf das II. Quartal

    Quelle: An der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmende MVZ und dort angestellte Zahnärzte (Tabelle 6.12 und Grafik 6.18, KZBV Jahrbuch 2021, S. 174)