· Fachbeitrag · Praxisnachfolge
Warum der Praxisverkauf so früh wie möglich geplant werden muss
von Dipl.-Kfm. StB Dirk Klinkenberg und Dipl.-Kff. StB Andrea Belting-Lachmann, beide CURATOR GmbH, Bergisch-Gladbach
| Der Verkauf der eigenen Praxis bzw. des Praxisanteils an einer Gemeinschaftspraxis ist für jeden Arzt ein wichtiges Thema, das frühzeitig genug angegangen werden muss. Dieser Beitrag geht auf grundsätzliche Überlegungen zum Praxisverkauf ein und befasst sich mit speziellen steuerlichen, rechtlichen und kassenrechtlichen Problemfeldern bei der Praxisübergabe. |
1. Der Praxisverkauf ist ein Langfristprojekt
Die ersten Überlegungen und Gespräche sollten circa fünf Jahre vor dem geplanten Verkaufszeitpunkt starten. Lässt man sich zu viel Zeit mit der Abgabeplanung, entsteht Verkaufsdruck, den ein potenzieller Käufer nutzen kann, um einen niedrigeren Kaufpreis auszuhandeln. Und viel schlimmer: Je nach Standort, Fachrichtung und Größe der Praxis kann es eine lange Zeit brauchen, um überhaupt einen potenziellen Nachfolger zu finden.
2. Ermittlung des Praxiswerts
Die Ermittlung des Praxiswerts im Sinne eines konkreten Verkaufspreises erfolgt in drei Schritten:
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