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  • · Fachbeitrag · Praxisnetze

    Wann sind Praxisnetze förderungswürdig?

    von Dr. Lars Lindenau, Rödl & Partner Nürnberg

    | Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine Rahmenvorgabe für die Anerkennung von Praxisnetzen auf den Weg gebracht. Sie ist Grundlage für die gezielte Förderung dieser Kooperationsform durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). |

     

    In der ambulanten Versorgung der Zukunft sollen Praxisnetze nach dem Willen des Gesetzgebers - zuletzt erkennbar aus dem Versorgungsstrukturgesetz - eine noch wichtigere Rolle spielen als bisher. Die KVen sollen diese Form der Kooperation in besonderem Maße fördern können. Fraglich war bislang, nach welchen Kriterien ein Praxisnetz förderungswürdig ist. Die KBV hat eine Rahmenvorgabe für die Anerkennung von Praxisnetzen erarbeitet, die am 1.5.13 in Kraft getreten ist und Grundlage für die Förderung durch die KV ist.

    1. Strukturvorgaben

    Ein Praxisnetz wird demnach als besonders förderungswürdig angesehen, wenn es die folgenden acht Strukturvorgaben erfüllt.