· Fachbeitrag · Sozialversicherung
Freiberufler und gesetzliche Unfallversicherung
von Horst Marburger, Geislingen
| Die gesetzliche Unfallversicherung ist der Sozialversicherungszweig mit dem größten versicherten Personenkreis. Er gilt allgemein auch als der Versicherungszweig, der am wenigstens Probleme verursacht. Sehr lange Zeit wurde deshalb auch im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung nicht besonders viel reformiert und geändert. In den letzten Jahren ist dies aber anders geworden. Auch hier gab es Kostensteigerungen. Fusionen zahlreicher Unfallversicherungsträger waren die Folge. Der Beitrag setzt sich mit den Folgen für Freiberufler auseinander. |
1. Selbstständige als Versicherungspflichtige
Die gesetzliche Unfallversicherung ist, wie die anderen Sozialversicherungszweige auch, in erster Linie eine Versicherung der Arbeitnehmer. Rechtsgrundlage für die gesetzliche Unfallversicherung ist das SGB VII.
Für Selbstständige sieht das SGB VII sowohl die Pflichtversicherung als auch die freiwillige Versicherung als Möglichkeiten vor. Die Pflichtversicherung entsteht entweder kraft Gesetzes oder kraft Satzung. Dagegen ist bei der freiwilligen Versicherung immer ein schriftlicher Antrag erforderlich.
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