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  • · Nachricht · Statistisches Bundesamt

    Die Einnahmenstruktur aus Kassen- und Privateinnahmen hängt stark von der Berufsgruppe ab

    | Der Einnahmenanteil aus Kassenabrechnung beträgt im Durchschnitt bei Arztpraxen 71,2 %, bei Zahnarztpraxen 51,6 % und bei Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und ‑therapeuten 87,4 %. |

     

    Die durchschnittlichen Einnahmen je Arztpraxis über alle Fachrichtungen lagen 2019 bei 602 000 EUR. Den Einnahmen standen Aufwendungen in einer durchschnittlichen Höhe von 306 000 EUR je Arztpraxis gegenüber. Der durchschnittliche Reinertrag einer Arztpraxis lag 2019 bei 296 000 EUR. Die Reinerträge variieren deutlich in Abhängigkeit vom Fachgebiet.

     

    Die durchschnittlichen Einnahmen von Zahnarztpraxen (721 000 EUR) und deren Aufwendungen (470 000 EUR) lagen über denen der Arztpraxen. Allerdings fiel der durchschnittliche Reinertrag geringer aus (251 000 EUR).

     

    Die Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten erzielten im Berichtsjahr 2019 durchschnittlich Einnahmen von 118 000 EUR bei Aufwendungen in Höhe von 33 000 EUR, wodurch sich rechnerisch ein Reinertrag von 85 000 EUR je Praxis ergab.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Arztpraxen erzielen 71 % ihrer Einnahmen aus Kassenabrechnung (DESTATIS 3.12.21)
    Quelle: ID 47911127

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