· Fachbeitrag · Stiftungsberatung
Errichtung und Besteuerung einer Stiftung
von RA StB FAStR Martin Geißer, München, www.gfp-beratung.de
| Ist der Entschluss gefasst, eine eigene Stiftung zu errichten, geht es an die konkreten Schritte der Gründung. Spätestens jetzt kommt auf den Berater einiges an Arbeit zu. Er muss den Mandanten nicht nur auf dem rechtlichen Weg zur eigenen Stiftung begleiten, sondern dabei auch so manches steuerliche Vorurteil beseitigen. Der Beitrag behandelt beide Aspekte. |
1. Gründung einer Stiftung
Im Rahmen des Stiftergesprächs ist aus Sicht des Mandanten mit Bestimmung des Stiftungszwecks oftmals der wesentliche Punkt geklärt, sodass meist die Frage aufgeworfen wird, wann und vor allem wie schnell die Stiftung denn nun gegründet werden kann. Die Aufgabe des Beraters besteht dann nicht selten darin, den Enthusiasmus des Stifters nicht durch zu viele formale Bedenken zu beschränken, sondern vielmehr aufzuzeigen, dass Sorgfalt vor Schnelligkeit geht. Im Grunde ist zu unterscheiden zwischen den rein formalen Schritten der Gründung und der oftmals erforderlichen und zum Teil ratsamen Abstimmung des Stifters mit den Beteiligten.
1.1 Beteiligte (Stakeholder)
Den Stiftern leuchtet regelmäßig ein, dass es sinnvoll ist, sich mit Steuerberatern, Rechtsanwälten und gegebenenfalls noch mit Vermögensverwaltern abzustimmen. Schwieriger wird schon die Frage, ob Angehörige und Kinder mit einbezogen werden sollen. Dies hängt letztlich von dem Rückhalt des Stifters in der Familie ab. Sollte von Seiten der Familie kein Verständnis für die „Verschwendung von Vermögen“ bestehen, ist zu hinterfragen, ob der Stifter dies zu Lebzeiten erörtern möchte. Als Beteiligte sind unter anderem zu nennen:
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