· Fachbeitrag · Vermögensplanung
Beitragszahlungen in die private Kranken-versicherung steuerlich optimieren
von StB Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg, CURATOR GmbH, Bergisch-Gladbach
| Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steigen jedes Jahr ‒ gerade in der PKV. Man kann sich damit trösten, dass die gezahlten Beiträge grundsätzlich unbegrenzt steuerlich geltend gemacht werden können, obwohl sie zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören. Aber: Andere Versicherungsbeiträge für die Alters- und Risikovorsorge (Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, Risiko-Lebensversicherungen etc.) laufen dadurch steuerlich „ins Leere“, obwohl sie grundsätzlich steuerlich abziehbar sind. Das muss nicht sein. |
1. Steuerliche Grundlagen
Die steuerliche Abzugsfähigkeit des sonstigen Vorsorgeaufwands ist betragsmäßig begrenzt. In Abhängigkeit vom Sozialversicherungsstatus beträgt die Höchstgrenze für
Ledige: | 1.900 EUR oder 2.800 EUR |
Ehepaare (je nach Konstellation): | mind. 3.800 EUR bis max. 5.600 EUR |
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