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  • · Fachbeitrag · Vermögensplanung

    Die Altersvorsorge des Arztes

    von StB Dr. Rolf Michels, Köln

    | „Reich im Alter oder reicht‘s im Alter?“Diese Frage werden sich viele Ärzte immer wieder stellen. Sie zu beantworten ist angesichts der demografischen Entwicklung eine der größten Aufgaben aller Ärzte und sollte bereits möglichst frühzeitig angegangen werden. Gerade weil der Anteil der über 60-jährigen Ärzte in Deutschland stetig steigt (2009 bereits 19,6 % aller Ärzte), gilt es, rechtzeitig zu planen. Denn auch wenn die Altersgrenze für die Inhaber von Kassenzulassungen ab dem 1.1.09 aufgehoben wurde, möchte vielleicht nicht jeder bis zum Alter von 80 Jahren und mehr arbeiten (müssen). |

    1. Stiefkind Privatvermögen

    Wer als Mediziner ins Berufsleben eintritt, ist gewöhnlich 30 Jahre alt. Mit 60 bis 65 Jahren beendet er meist sein Berufsleben. In 30 bis 35 Jahren Erwerbsleben sollte er neben einem angemessenen Lebensstandard Privatvermögen aufbauen. Privates Vermögen baut sich für Mediziner zunächst durch gesetzliche oder vertragliche Maßnahmen auf. Die gesetzliche Maßnahme sind die Einzahlungen in das Versorgungswerk, die vertragliche Maßnahme sehr häufig die Einzahlungen in einen Darlehensvertrag zur Finanzierung von Wohneigentum.

     

    Gewöhnlich entsprechen jedoch das abbezahlte Eigenheim und der Rentenanspruch an das Versorgungswerk als Vermögenswerte den eigenen finanziellen Ansprüchen nach 30 bis 35 Berufsjahren nicht. Doch wie bekommt man den Mediziner, der in Geldfragen nicht ausgebildet ist, zu einer konsequenten und regelmäßigen Beschäftigung mit dem Privatvermögen?

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