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  • · Fachbeitrag · Versicherungen

    Betriebsunterbrechungsschäden gefährden die Existenz der Praxis

    von Oliver Frielingsdorf, Köln, www.frielingsdorf-partner.de

    | Der Betrieb einer Arztpraxis birgt zahlreiche unternehmerische Risiken. So hängt bspw. das Honorar des niedergelassenen Arztes nicht nur von der eigenen Leistung ab, sondern maßgeblich auch von den sich ändernden Vorgaben der KV. Wirtschaftliche Risiken (z.B. neue Mitbewerber, Aktivitäten von Krankenhäusern, Krankenkassen und Gesundheitspolitik) bestehen ebenso wie praxisinterne (z.B. Arbeitsrecht, Anforderungen an die Praxishygiene, den Betrieb von Medizin-Technik, den Datenschutz und den Schutz von Patientenrechten). Diese Liste ließe sich fortsetzen. Die meisten der genannten Risiken erreichen i.d.R. kein existenzbedrohendes Ausmaß. Wer über existenzbedrohende Risiken in der Arztpraxis spricht, denkt meist an andere Themen. |

    1. Betriebsunterbrechung - typische Ursachen

    Die Ursachen von Betriebsunterbrechungsschäden sind nach den Erfahrungen aus langjähriger Sachverständigentätigkeit vielfältig.

     

    • Relativ selten kommt es zu Praxisschließungen aufgrund von sogenannten Elementarschäden (z.B. Überschwemmung, Blitzschlag und Sturm). Auch Einbrüche in die Praxis stellen eher die Ausnahme dar. Dennoch kann ein Praxiseinbruch besonders unangenehm sein, denn zum rein wirtschaftlichen Schaden durch Diebstahl von Wertgegenständen und ggf. durch Vandalismus können die gefährlichen Folgen von entwendeten Patientendaten treten (bspw. durch Diebstahl der Praxis-EDV).