· Fachbeitrag · Versorgungsstrukturgesetz
Praxisförderung aus Mittel der KV-Strukturfonds
von Dipl.-Volksw. Katja Nies, Köln, www.praxisbewertung-praxisberatung.com
| Mit dem Versorgungsstrukturgesetz (VStG) zum 1.1.12 soll eine wohnortnahe und bedarfsgerechte Versorgung der Patienten auch in Zukunft sichergestellt werden. Aus dem umfangreichen Maßnahmenbündel sind im Moment vor allem die neue Bedarfsplanung, die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) sowie die Förderung der Praxisnetze in der Diskussion. |
Im Gesetz sind jedoch noch weitere Anreize vorgesehen, um den ärztlichen Nachwuchs in ländlichen und/oder strukturschwachen Regionen zu einer Niederlassung zu motivieren:
- Alle Honorarbegrenzungen (z.B. Honorarabstaffelung von Mehrleistungen) gelten nicht für Ärzte in strukturschwachen Gebieten.
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