· Fachbeitrag · Vertragsgestaltung
Die Schriftform hat Chancen und Risiken
von RA Dr. Lars Lindenau, Erlangen, ETL Rechtsanwälte GmbH
| Immer wieder kommt es zu Mängeln bei der Vertragsgestaltung. Aus übertriebenem Kostenbewusstsein werden z.B. Verträge aus dem Internet heruntergeladen und nur die Namen eingetragen. Vertragsmuster sind zwar eine gute Idee, aber nicht jeder kann auch mit Musterformulierungen umgehen. Meist ist die gefundene Formulierung unzulänglich und bildet die Besonderheiten des Einzelfalls kaum ab. Dies kann z.T. hochgefährlich sein, da Gemeinschaftspraxis- oder Praxisübernahmeverträge verschiedene Regelungsebenen wie das Zivilrecht, das Gesellschaftsrecht, das Vertragsarzt- und Berufsrecht und auch das Steuerrecht haben. |
1. Allgemeine Hinweise
Schriftlichkeit hat Chance und Risiko. Verträge tragen die Vermutung der Vollständigkeit, Richtigkeit und Übereinstimmung mit dem Parteiwillen in sich (LG Nürnberg-Fürth 17.7.06, 2 O 3257/06). Daher kostet der individuell ausgestaltete Vertrag Gedanken und Geld. Die Individualität ist aber gerade die Sicherheit, die der Vertrag bieten soll. Es versteht sich daher von selbst, Musterverträge nicht blind zu kopieren. Und schon gar nicht sollte man Schubladenverträge oder verschiedene Fassungen erstellen nach dem Motto: Einer für das Finanzamt, einer für die Kassenärztliche Vereinigung.
2. Einige typische Vertragsfehler
Ein guter Vertrag beginnt bereits mit den korrekten Bezeichnungen und juristisch sauber formulierten Sachverhalten.
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