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  • 15.10.2018 · Nachricht · Video-Beitrag

    Verzicht auf die Zulassung und Anstellung beim Erwerber

    | Besteht die Gefahr, dass die Praxis wegen Überversorgung stillgelegt werden könnte, so gilt der Verzicht auf die Zulassung und Anstellung beim Erwerber als „Königsweg“. Doch Vorsicht, hier ist die Drei-Jahre-Regel des BSG zu beachten. |

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