Im aktuellen AStW-Podcast werfen Dietrich Loll und sein Co-Moderator Steffen Pasler wieder einen Blick auf wichtige Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Die Themen in dieser Woche umfassen u. a. die Verfassungsmäßigkeit der Übergewinnsteuer, umsatzsteuerlichen Behandlung von Tankkartensystemen und den Hinweis auf die Frist zur Jahresmeldung für Minijobber. Außerdem werden die Entscheidungen des FG Köln zu Sonderabschreibungen nach § 7b EStG und des BAG zu digitale Gehaltsabrechnungen beleuchtet.
Die von der Betreuerin absolvierte Ausbildung zur examinierten Krankenschwester rechtfertigt keine Vergütung nach der Vergütungstabelle B. Zwar hat sie eine „abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare ...
Das LG Flensburg (1.10.24, 3 O 213/23) hat entschieden, dass ein Arzt, der gegenüber einem Patienten aus einer Wahlleistungsvereinbarung verpflichtet ist, seine Leistungen gemäß § 630b i. V. m.. § 613 S.
Das LSG Niedersachsen-Bremen (24.10.24, L 12 BA 9/23) entschied, dass eine Sozialversicherungspflicht dann vorliegt, wenn der Reporter im Rahmen im Voraus vereinbarter, pauschal vergüteter Dienste mit festgelegten Arbeitszeiten arbeitet – auch wenn die Tätigkeit einen hohen kreativen Anteil hat. In solchen Fällen liege ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor. Anders verhält es sich jedoch bei klar abgegrenzten Werken wie spezifischen Hörfunkbeiträgen, die im Rahmen eines ...
Das FG Niedersachsen (15.5.24, 9 K 28/23; Rev. BFH VI R 22/24) hat Zivilprozesskosten in Höhe von 17.740 EUR als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG anerkannt. Laut Sachverhalt handelte es sich um eine ...
Ein therapeutischer Zweck im umsatzsteuerrechtlichen Sinne kann auch dann vorliegen, wenn eine Haarwurzeltransplantation nicht auf die Ursachen des Haarausfalls einwirkt, sondern lediglich ihre Folgen beseitigt.
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Das Verwaltungsgericht Karlsruhe (11.10.24, 14 K 2955/23, 14 K 5099/23, nrkr.) hat in zwei Urteilen entschieden, dass die Rückforderung von Corona-Soforthilfen nur dann zulässig ist, wenn die Landesbank im Widerrufsbescheid detailliert darlegt, warum der jeweilige Zweck der Hilfe verfehlt wurde. Dies gilt insbesondere, wenn mehrere mögliche Verwendungszwecke im ursprünglichen Bewilligungsbescheid aufgeführt wurden.