Das BVerfG 18.7.24. 1 BvR 1314/23) hat ein Urteil des AG Düsseldorf aufgehoben, in dem eine Frau zur Zahlung von Ausfallhonorar und Inkassokosten verurteilt worden war. Das Gericht sah eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG als gegeben, das AG die Gründe für das Bestreiten der Forderung auch nach einer Anhörungsrüge nicht gewürdigt hatte.
Das BSG (22.2.24, B 3 KR 12/22) hat die Klage einer ehemaligen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) abgewiesen, die eine Nachvergütung für Leistungen der häuslichen Krankenpflege aus den Jahren 2007 bis 2011 ...
Der Bundestag hat am 26.9.24 das „Vierte Bürokratieentlastungsgesetz“, beschlossen, das zwei Erleichterungen für die abgabepflichtigen Unternehmen vorsieht: Ab dem 1.1.25 wird die Bagatellgrenze für erteilte ...
Musiker und Sänger unterliegen mit ihren Einkünften der Einkommensteuer. Mit ihren Umsätzen unterliegen sie grundsätzlich auch der Umsatzsteuer, sofern sie nicht als Kleinunternehmer gelten und soweit keine Steuerbefrei-ung in Betracht kommt. Was Künstler mit Wohnsitz in Deutschland steuerlich im Wesentlichen zu beachten haben, hat die Oberfinanzdirektion Karlsruhe in einem umfassenden Schreiben veröffentlicht (OFD St 1-S 2045-1 – St 117, Stand 8.5.24).
Im Jahr 2025 wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 5,0 % betragen. Dies sieht die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025 vor (BGBl I 24 Nr. 274 vom 4.9.24).
Der Verwaltungsrechtsweg ist in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zur Rückforderung von Vergütungen für Corona-Testungen durch eine Kassenärztliche Vereinigung gemäß der Coronavirus-Testverordnung zulässig.
Steuergestaltung 2024/2025: Das wird bis 31.12. wichtig!
Immer der gleiche Stress am Jahresende? Nicht mit GStB Gestaltende Steuerberatung! Die rund 80-seitige Checkliste „Steuergestaltung 2024/2025“ fasst die aktuellen Änderungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung für Sie zusammen und gibt Ihnen klare Empfehlungen für die Beratung.
Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2024/2025: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
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Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 28.11.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
Der BFH (22.5.24, VIII R 3/22) hat entschieden, dass Zahlungen einer Bank in Form einer „Nutzungsentschädigung“ im Rahmen eines Vergleichs zur Rückabwicklung eines widerrufenen Darlehensvertrags in der Regel nicht zu steuerbaren Einkünften führen. Die Nutzungsentschädigung sei weder als Kapitalertrag (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) noch als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) zu erfassen.