Das FG Münster (23.5.24, 3 K 2585/21 Erb, n. rkr., Rev. zugelassen) hat entschieden, dass eine Schenkungsteuer nur bei Vorliegen eines bewussten Schenkungswillens erhoben werden kann. Im vorliegenden Fall argumentierte der Kläger, dass zwischen ihm und seinem Bruder aufgrund langjähriger Streitigkeiten kein Schenkungswille bestanden habe, obwohl eine Vermögensübertragung stattfand. Der Schenkungsteuerbescheid wurde aufgehoben.
Das BSG (28.6.22, B 12 3/20 R) hat entschieden, dass auch Musikschullehrer, die über Jahre als freie Honorarkräfte tätig waren, in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen können.
Unter dem etwas sperrigen Titel „Ertragsteuerrechtliche Behandlung von digital agierenden Steuerpflichtigen (Influencer)“ befasst sich das FinMin Schleswig-Holstein (2.7.24, VI 3010 - S 2240 - 190) mit den ...
Ein Tarifvertrag darf den Inflationsausgleich während der Elternzeit ausschließen (LAG Düsseldorf 14.8.24, 14 SLa 303/24, Rev. zugelassen). Das Urteil ist zwar zu einem Tarifvertrag im öffentlichen Dienst ergangen, dürfte aber auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer sinngemäß Bedeutung haben.
Wenn ein Selbstständiger seine Tätigkeit dauerhaft am Sitz seines – einzigen – Kunden ausübt, ist nur die Entfernungspauschale anzusetzen (FG Rheinland-Pfalz 19.6.24, 1 K 1219/21, Rev. BFH VIII R 15/24).
Der diesjährige BMVZ-Praktikerkongress findet am 20.9.24 in Berlin statt und bietet Leitern medizinischer Versorgungszentren sowie Steuerberatern und Rechtsanwälten ein praxisorientiertes Programm, das alle Facetten ...
Steuergestaltung 2024/2025: Das wird bis 31.12. wichtig!
Immer der gleiche Stress am Jahresende? Nicht mit GStB Gestaltende Steuerberatung! Die rund 80-seitige Checkliste „Steuergestaltung 2024/2025“ fasst die aktuellen Änderungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung für Sie zusammen und gibt Ihnen klare Empfehlungen für die Beratung.
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Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 28.11.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
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Das Jahr geht zu Ende: Höchste Zeit für Ihre Mandanten, jetzt die steuerlichen Weichen auf 2025 zu stellen! Holen Sie sich daher schnell das Muster der Sonderausgabe zum Jahreswechsel von StiB Steuern im Blick. Wichtige Themen darin unter anderem: Änderungen durch die Grundsteuer-Reform ab 2025, Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können und Maßnahmen zum Jahreswechsel für Gewerbetreibende und Freiberufler.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat verdeutlicht, dass es einem Steuerzahler nicht zum Nachteil gereichen darf, wenn ihm das FA eine unzutreffende Auskunft bezüglich des Vorläufigkeitsvermerks erteilt hat (BayLfSt 11.3.24, S 0338.1.1-5/24 St43St 43, Erlass).