01.12.2003 · Fachbeitrag · „ Europäischer Gerichtshof“
Abzugsverbot für Finanzierungskosten und geplante Änderung des § 8b Abs. 5 KStG
| Seit 1999 kennt das deutsche Steuerrecht ein pauschaliertes Abzugsverbot für Aufwendungen auf Auslandsbeteiligungen. Diese in § 8b Abs. 5 KStG enthaltene Regelung führt zu einer de facto-Besteuerung von Erträgen aus Auslandsbeteiligungen in Höhe von derzeit fünf Prozent. Diese Ungleichbehandlung von Auslands- und Inlandsbeteiligungen hat dazu geführt, dass starke Zweifel an der Europarechtskonformität der Regelung bestehen, denen - nun bereits im zweiten Anlauf - durch eine Gesetzesänderung Rechnung getragen werden soll. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang das EuGH-Urteil vom 18.9.03 im Fall „Bosal“* (C-168/01, PIStB 03, 303 ff.), das eine entsprechende Regelung im niederländischen Recht für europarechtswidrig befunden hat. Welche Auswirkungen diese Rechtsprechung auf die Praxis hat, welche Fallgruppen von der Europarechtswidrigkeit des § 8b Abs. 5 KStG betroffen sind und was die geplante Neuregelung im Einzelnen bewirken wird, wird in diesem Beitrag dargestellt. |
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